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Ihr externer Datenschutzbeauftragter

Praxisgerechte Lösungen für Datenschutz und Datensicherheit

Kompetenz

Unsere Kompetenz

Wirtschaftlichkeit

i

Expertise

Neutralität

Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen

Verstärkung des Vertrauens zu Ihren Kunden und Partnern

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Schulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter

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Ihre Sicherheit

ist unser Ziel !

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Datenschutz

Der Datenschutzbeauftragte im Überblick

Ab wann braucht ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Die Verpflichtung gilt für:

  1. alle öffentlichen Stellen, geregelt in §§ 12 ff. BDSG
  2. Unternehmen mit mehr als neun Mitarbeiter, geregelt in §§ 27 ff. BDGS
  3. Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, geregelt in § 4f Abs. 1 BDGS

Eine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten knüpft das Bundesdatenschutzgesetz an verschiedene Voraussetzungen und sieht Ausnahmeregelungen für bestimmte Unternehmen vor.

Der Umgang mit personenbezogenen Daten liegt regelmäßig bereits dann vor, wenn einfache E-Mail-Kommunikation im Unternehmen erfolgt. Mitarbeiter der IT-Abteilung, Sachbearbeiter sowie die Personal- und Finanzabteilung kommen fast täglich mit personenbezogenen Daten in Kontakt.

Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?
Jede dieser Optionen hat Vor- und Nachteile. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der Datenschutzbeauftragten auf dem Gebiet des Datenschutzes freie und neutrale Instanz zur Wahrung datenschutzrechtlicher Belange sein muss.

Der Aufgabenbereich des internen Datenschutzbeauftragten ist derart umfangreich, dass er von einem Mitarbeiter nur schwerlich neben seinem eigentlichen Aufgabenbereich durchführen kann.
Weiterhin sind Interessenkonflikte zu vermeiden. Personen, die ein eigenes Interesse am Unternehmen haben oder in leitender Position dort tätig sind (Teilhaber, Gesellschafter etc.) kommen als innerbetriebliche Datenschützer nicht in Betracht; auch Geschäftsführer oder Abteilungsleiter der Personal- oder IT-Abteilung scheiden regelmäßig aus.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte genießt im Übrigen einen besonderen Kündigungsschutz (§4f Abs. 3 BDSG). Die Wahl des betrieblichen Datenschutzbeauftragten sollte demnach mit Bedacht getroffen werden.

Was sind die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten?
Das Einschalten eines externen Datenschutz-Beauftragten bietet sich geradezu an. Auf Grund bestehender Interessenkonflikte können viele Personen im Unternehmen die Position als Datenschutzbeauftragter nicht wahrnehmen (z.B. Geschäftsführer, Teilhaber, Leiter der IT-Abteilung). Vorteile sind:

 

  • kein Arbeitsverhältnis, flexible Ausgestaltung des Bestellungsvertrags.
  • keine Freistellung von der eigentlichen Tätigkeit für kostenintensive Schulungen / Weiterbildung des eigenen Personals
  • Zugang zu aktuellem Expertenwissen durch kontinuierliche Weiterbildungen
  • Planungssicherheit durch transparente Kosten
  • Höhere Akzeptanz für evtl. nötige Anpassungen bei Mitarbeitern, wenn die Vorschläge von einem externen Berater kommen
  • Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
Was sind die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten?
Die Aufgaben und Pflichten eines Datenschutzbeauftragten in einem Betrieb sind im BDSG/DSGVO klar geregelt. Er sorgt für die Einhaltung der Vorschriften, im Umgang mit personenbezogenen Daten im Betrieb.

 

  • Die Optimierung betriebsinterner Abläufe bei der Erhebung und Verarbeitung von Daten
  • Analyse von Arbeitsabläufen und technischen Geräten
  • Einweisung der Mitarbeiter, damit die Datenverarbeitungsprogramme zur Verarbeitung personenbezogener Daten ordnungsgemäß angewendet werden
  • Hinwirken auf sowie Prüfen der Einhaltung von Richtlinien, inklusive der Erstellung und Pflege der zughörigen Dokumentation
  • Durchführung von Vorabkontrollen bei neu geplanten Arbeitsabläufen
  • Prüfen der Verpflichtung des Datengeheimnisses von Mitarbeitern, die personenbezogene Daten verarbeiten
  • Beantwortung konkreter Anfragen von Mitarbeitern und Kunden zum Datenschutz
Können Sie auf einen Datenschutzbeauftragten verzichten?
Erfüllt Ihr Unternehmen die genannten Kriterien, ist das Unternehmen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Versäumen Sie die Bestellung innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten, kann dies ein Bußgeld von bis zu 50.000 € nach sich ziehen. Nicht nur finanzielle Folgen, sondern auch die Außenwirkung kann erheblichen Schaden verursachen.

  • negative Berichterstattung
  • Verlust von Kundenvertrauen
  • Auseinandersetzung mit der Aufsichtsbehörde droht
  • Zahlung von Bußgeldern
  • Ihre ISO-Zertifizierungen können in Gefahr kommen

Alle reden von DS-GVO, der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Wir beschäftigen uns intensiv damit. Es wird auch weiterhin eine deutsche Version der Datenschutzrichtlinien geben. Sicher ist allerdings heute schon, dass sich die Bußgelder drastisch erhöhen werden. Bis zu 20 Millionen. Bei Konzernen auf bis zu 4% des weltweiten Umsatzes.

Sichern Sie sich ab und  lassen Sie sich von uns beraten. Gerne entwickeln wir für Ihr Unternehmen passende Lösung.

Der Datenschutz-beauftragte
im Überblick

Ab wann braucht ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Die Verpflichtung gilt für:

  1. alle öffentlichen Stellen, geregelt in §§ 12 ff. BDSG
  2. Unternehmen mit mehr als neun Mitarbeiter, geregelt in §§ 27 ff. BDGS
  3. Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, geregelt in § 4f Abs. 1 BDGS

Eine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten knüpft das Bundesdatenschutzgesetz an verschiedene Voraussetzungen und sieht Ausnahmeregelungen für bestimmte Unternehmen vor.

Der Umgang mit personenbezogenen Daten liegt regelmäßig bereits dann vor, wenn einfache E-Mail-Kommunikation im Unternehmen erfolgt. Mitarbeiter der IT-Abteilung, Sachbearbeiter sowie die Personal- und Finanzabteilung kommen fast täglich mit personenbezogenen Daten in Kontakt.

Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?
Jede dieser Optionen hat Vor- und Nachteile. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der Datenschutzbeauftragten auf dem Gebiet des Datenschutzes freie und neutrale Instanz zur Wahrung datenschutzrechtlicher Belange sein muss.

Der Aufgabenbereich des internen Datenschutzbeauftragten ist derart umfangreich, dass er von einem Mitarbeiter nur schwerlich neben seinem eigentlichen Aufgabenbereich durchführen kann.
Weiterhin sind Interessenkonflikte zu vermeiden. Personen, die ein eigenes Interesse am Unternehmen haben oder in leitender Position dort tätig sind (Teilhaber, Gesellschafter etc.) kommen als innerbetriebliche Datenschützer nicht in Betracht; auch Geschäftsführer oder Abteilungsleiter der Personal- oder IT-Abteilung scheiden regelmäßig aus.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte genießt im Übrigen einen besonderen Kündigungsschutz (§4f Abs. 3 BDSG). Die Wahl des betrieblichen Datenschutzbeauftragten sollte demnach mit Bedacht getroffen werden.

Was sind die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten?
Das Einschalten eines externen Datenschutz-Beauftragten bietet sich geradezu an. Vorteile sind:

 

  • keine kosten- und zeitintensive Einarbeitung und Weiterbildung des eigenen Personals
  • keine Freistellung von der eigentlichen Tätigkeit für Schulungen / Weiterbildung des eigenen Personals
  • stets aktuelles Expertenwissen durch kontinuierliche Weiterbildungen – auch zu Spezialthemen, wie beispielsweise der EU Datenschutz-Grundverordnung des externen Beauftragten
  • Einsatz ist durch ein definiertes Zeit- und Kostenbudget klar zu kalkulieren
  • Höhere Akzeptanz für evtl. nötige Anpassungen bei Mitarbeitern, wenn die Vorschläge von einem externen Berater kommen
  • Schnelle Umsetzung mit geringerem Aufwand für erforderliche Maßnahmen – durch Praxiserfahrung und Expertenwissen des externen Datenschutzbeauftragten
  • Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
Was sind die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten?
Die Aufgaben und Pflichten eines Datenschutzbeauftragten in einem Betrieb sind im BDSG/DSGVO klar geregelt. Er sorgt für die Einhaltung der Vorschriften, im Umgang mit personenbezogenen Daten im Betrieb.

 

  • Überwachung des Arbeitnehmer-Datenschutzes
  • Überwachung und Kontrolle der Auftragsdatenverarbeitung
  • Analyse von Arbeitsabläufen und technischen Geräten
  • Hinwirken auf und Prüfen der Einhaltung von Richtlinien, inkl. Dokumentation des Zustandes
  • Durchführung von Vorabkontrollen bei neu geplanten Arbeitsabläufen
  • Organisation von Schulungen, um Mitarbeiter mit den Vorschriften des BDSG und anderen Vorschriften des Datenschutzes vertraut zu machen
  • Prüfen der Verpflichtung des Datengeheimnisses von Mitarbeitern, die personenbezogene Daten verarbeiten
  • Arbeit nach dem Prinzip der Datenvermeidung und Datensparsamkeit
  • Repräsentieren des Unternehmens in Fragen zum Datenschutz
Können Sie auf einen Datenschutzbeauftragten verzichten?
Erfüllt Ihr Unternehmen die genannten Kriterien, ist das Unternehmen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Versäumen Sie die Bestellung innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten, kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden. Nicht nur finanzielle Folgen, sondern auch die Außenwirkung kann erheblichen Schaden verursachen.

  • negative Berichterstattung und Verlust von Kundenvertrauen
  • Auseinandersetzung mit der Aufsichtsbehörde droht
  • Zahlung von Bußgeldern – gegen Geschäftsleitung und Unternehmen
  • Ihre ISO-Zertifizierungen kann in Gefahr kommen

Alle reden von DS-GVO, der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Wir beschäftigen uns intensiv damit. Es wird auch weiterhin eine deutsche Version der Datenschutzrichtlinien geben. Sicher ist allerdings heute schon, dass sich die Bußgelder drastisch erhöhen werden. Bis zu 20 Millionen. Bei Konzernen auf bis zu 4% des weltweiten Umsatzes.

Lassen Sie es nicht so weit kommen – lassen Sie sich von uns beraten. Gern entwerfen wir eine auf Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Lösung.

Leistungen

Unsere Leistungen

1. Bestandsaufnahme IST-Zustand

Analyse aller datenschutzrelevanten Abläufe in Ihrem Unternehmen mit anschließender Auswertung und Berichterstattung

2. Realisierung

Unterstützung durch unseren externen Datenschutzbeauftragten bei der Realisierung eines Datenschutzkonzeptes, welches den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

3. Laufende Kontrolle und Weiterentwicklung

Unser Datenschutzbeauftragter steht Ihnen in allen Angelegenheiten des BDSG sowie des DS-GVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) zur Verfügung.

Ihr externer Datenschutzbeauftragter ab 180€ im Monat.

Sehen Sie hier Ihr persönliches Leistungspaket im Überblick.

Unsere Leistungen

1. Bestandsaufnahme IST-Zustand

Analyse aller datenschutzrelevanten Abläufe in Ihrem Unternehmen mit anschließender Auswertung und Berichterstattung

2. Realisierung

Unterstützung durch unseren externen Datenschutzbeauftragten bei der Realisierung eines Datenschutzkonzeptes, welches den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

3. Laufende Kontrolle und Weiterentwicklung

Unser Datenschutzbeauftragter steht Ihnen in allen Angelegenheiten des BDSG sowie des DS-GVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) zur Verfügung.

Ihr externer Datenschutzbeauftragter ab 180€ im Monat.

Sehen Sie hier Ihr persönliches Leistungspaket im Überblick.

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